Sammelklage gegen Alphabet wegen Gemini 3.5 Pro eingereicht

Gegen Alphabet wurde eine Sammelklage wegen der Anlegerinformationen zur Entwicklung und geplanten Einführung von Gemini 3.5 Pro eingereicht. Robbins LLP sucht Anleger, die zwischen dem 19. Mai und dem 16. Juli 2026 Alphabet-Wertpapiere gekauft haben, und ruft sie bis zum 30. November zur Meldung auf.
- Gegen Alphabet wurde wegen Gemini 3.5 Pro eine Sammelklage eingereicht.
- Laut Klage wurden Anleger nicht rechtzeitig über die Probleme beim Training informiert.
- Die Alphabet-Aktien fielen am 16. Juli um 4,4 Prozent.
- Die Frist für die Bewerbung als Hauptkläger endet am 30. November 2026.
- Robbins LLP vertritt Anleger nach eigenen Angaben auf Erfolgsbasis ohne Vorauszahlung.
Klage: Über Probleme wurde zu spät informiert
Robbins LLP, eine auf Aktionärsrechte spezialisierte Kanzlei, teilte am 3. November mit, dass eine Sammelklage gegen Alphabet Inc. eingereicht worden sei. Die Klage wurde im Namen von Anlegern eingereicht, die zwischen dem 19. Mai und dem 16. Juli 2026 an der Nasdaq unter den Kürzeln GOOG oder GOOGL gehandelte Alphabet-Wertpapiere gekauft oder anderweitig erworben haben.
In der Klage wird Alphabet vorgeworfen, Anleger nicht rechtzeitig darüber informiert zu haben, dass die Trainingsergebnisse von Gemini 3.5 Pro enttäuschend ausgefallen seien. Der Kläger macht geltend, dass sich der geplante Start des Modells dadurch erheblich hätte verzögern können.
Alphabet veranstaltete am 19. Mai seine jährliche Entwicklerkonferenz Google I/O. Laut der Mitteilung kündigte der CEO des Unternehmens, Sundar Pichai, dort an, dass Gemini 3.5 Pro im Juni veröffentlicht werde. Die Klage untersucht diesen zeitlichen Ablauf und die anschließenden Entwicklungen im Zusammenhang mit den Informationen für Anleger.
Aktienkurs reagierte mit Verlusten auf die Nachricht
In ihrer Mitteilung verweist Robbins LLP auf einen Bericht von Bloomberg vom 16. Juli. Demnach lag Google bei der Auslieferung von Gemini 3.5 Pro, dem leistungsfähigsten Flaggschiffmodell des Unternehmens für künstliche Intelligenz, mehrere Monate hinter dem Zeitplan und arbeitete weiter am Code.
Den von Bloomberg zitierten Informationen zufolge änderte Google Ende des Vormonats die für das Training von Gemini verwendeten Daten, um die Fähigkeiten des Modells zu verbessern. Die Ergebnisse seien jedoch enttäuschend gewesen. Robbins LLP erklärte, dass die Alphabet-Stammaktien der Klasse A nach Bekanntwerden der Nachricht am 16. Juli um 16,46 Dollar oder 4,4 Prozent auf 354,46 Dollar fielen. Der Kurs der Aktien der Klasse C sank ebenfalls um 16,39 Dollar beziehungsweise 4,4 Prozent auf 353,58 Dollar. Die Mitteilung verwies außerdem auf ein ungewöhnlich hohes Handelsvolumen.
Die Vorwürfe in der Klage können im Verlauf des Verfahrens vom Gericht geprüft werden. Robbins LLP weist in ihrer eigenen Mitteilung darauf hin, dass frühere Ergebnisse keinen ähnlichen Ausgang garantieren.
Betroffene Anleger können sich bis zum 30. November melden
Anleger, die im genannten Zeitraum Alphabet-Wertpapiere gekauft und erhebliche Verluste erlitten haben, können sich bis zum 30. November an Robbins LLP wenden. Die Frist betrifft die Bewerbung um die Rolle des Hauptklägers.
Der Hauptkläger ist ein vom Gericht bestellter Anleger, der die Interessen der gesamten Gruppe während der Klage vertritt. Laut der Mitteilung ist die Ernennung zum Hauptkläger keine Voraussetzung dafür, einen Anteil an einer möglichen Entschädigung zu erhalten. Anleger, die diese Rolle nicht anstreben, können als nicht an der Klage beteiligte Mitglieder der Gruppe am Verfahren teilnehmen.
Robbins LLP erklärte, dass für die Teilnahme keine Vorauszahlungen anfielen, da die Kanzlei Anleger auf Erfolgsbasis vertrete. Weitere Informationen sind bei der Kanzlei, per E-Mail an den Anwalt Aaron Dumas Jr. oder telefonisch unter (800) 350-6003 erhältlich. Brian J. Robbins, Gründungspartner der Kanzlei, sagte: „Unternehmen müssen Anlegern vollständige und korrekte Informationen zur Verfügung stellen, damit Märkte fair und effizient funktionieren können.“

